Allgemeine Geschäftsbedingungen

(Stand 30.11.2021)


1 - Vertragsgegenstand und Leistungsbeschreibung

1.1 Der Vertrag kommt zustande zwischen dem Kunden bzw. der Kundin und WATCHLOOKS.

WATCHLOOKS
(ist eine eingetragene Marke im Eigentum von Emanuel Rodriguez)
Hintergasse 1
8180 Bülach
E-Mail: info@watchlooks.com

1.2 Miete von Produkten direkt von WATCHLOOKS

Der Kunde bzw. die Kundin (Mieter bzw. Mieterin) kann, insbesondere in unserem Onlineshop, Uhren unterschiedlicher Marken direkt von WATCHLOOKS mieten. 

Er bzw. sie kann sich ausserdem über unterschiedliche Medien zum Thema Uhren beraten lassen.

Alle unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich gemäß den nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Unsere AGB werden Bestandteil aller abgeschlossenen Verträge. Mit der Erteilung des Auftrages, spätestens jedoch mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung, werden diese AGB durch den Kunden anerkannt. 


2 - Vertragsabschluss

2.1 Das Einstellen des jeweiligen Produkts in den Onlineshop stellt noch kein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages von WATCHLOOKS an den Kunden bzw. der Kundin dar. Ein Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung durch uns, spätestens jedoch mit der Ausführung der Leistung zustande. 

2.2 Wir bieten hochwertige und exklusive Produkte an. Dabei übernehmen wir ein finanzielles Vorleistungsrisiko. Wir setzen unser Vertrauen auf Sie, geschätzter Kunde, geschätzte Kundin, obwohl wir Sie nicht persönlich kennen. Deshalb bitten wir Sie um Verständnis, dass wir ein bestimmtes Vorgehen festlegen müssen, bevor wir endgültig den Vertragsschluss mit Ihnen bestätigen können. 

2.3 Um Produkte im Onlineshop von WATCHLOOKS mieten zu können, ist eine Online-Registration erforderlich. Ausserdem ist für die erste Miete ein persönlicher Termin zwischen WATCHLOOKS und dem Mieter bzw. der Mieterin zu vereinbaren, an welchem die Uhr gegen Vorlegen einer Kopie eines Personalausweises (Identitätskarte oder Reisepass - Schweizer Staatsbürgerschaft und Wohnort in der Schweiz) und gegen Bezahlung im Voraus vermietet wird. 

2.4 Nach Prüfung der Identität und allenfalls Bonität des Kunden bzw. der Kundin wird die Möglichkeit einer Online-Miete frei geschaltet. Dies wird per E-Mail entsprechend mitgeteilt. Es besteht somit seitens Mieter bzw. der Mieterin kein verbindlicher Anspruch auf eine Registrierung.


3 - Online - Miete und Bezahlung

3.1 Zahlungen erfolgen aus abwicklungstechnischen Gesichtspunkten ausschließlich über:
- gängige Kredit- und Debitkarten (exkl. Postfinance)
- Apple- und Google-Pay
- Paypal
Weitere Zahlungsarten, insbesondere Barzahlung, werden nicht angeboten und werden zurückgewiesen.

3.2 Die Zahlung ist zu dem im Mietvertrag festgelegten Datum ohne Abzug fällig.

3.3 Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 1 Monat. Darüber hinaus kann der Mieter die Uhr pro Monat mieten. Die maximale Vertragslaufzeit beträgt 3 Monate. Die Miete kann nur über einen einzigen Zeitraum ohne Unterbruch andauern.

3.4 Bei Abschluss einer Online-Miete gibt der Mieter bzw. die Mieterin die Mietdauer an und bezahlt den Mietzins im Voraus. Er bzw. sie erhält von WATCHLOOKS eine entsprechende Mietbestätigung per E-Mail zugeschickt inkl. Bilder der Uhr. 


4 - Lieferung , Versandkosten und Rückversand

4.1 Die Ware wird nach Aufgabe des Mietauftrags und nach Bezahlung des Mietzinses versandt.

4.2 Die Lieferzeit beträgt in den Regel 7 Werktage nach Eingang der Mietzahlung, wenn nichts anderes vereinbart wurde oder in der Artikelbeschreibung nichts anderes angegeben ist.

4.3 Der Mieter bzw. die Mieterin wird über Verzögerungen umgehend informiert, falls sich solche ergeben sollten.

4.4 Falls wir ein dauerhaftes Lieferhindernis hätten, insbesondere höhere Gewalt, so müssen wir das Recht vorbehalten, uns insoweit von einem Vertrag mit dem Mieter bzw. der Mieterin zu lösen. Der Mieter bzw. die Mieterin wird darüber unverzüglich informiert und empfangene Leistungen, insbesondere Zahlungen, werden zurückerstattet. 

4.5 Die Lieferung erfolgt nur innerhalb der Schweiz und ist versandkostenfrei und inklusive MwSt.

4.6 Der Mietartikel wird fachgerecht verpackt und mit einem Paket versandt, welches für den Rückversand des Mietartikels behalten und entsprechend verwendet werden muss. Für den Rückversand ist das Paket entsprechend vorfrankiert.


5 - Rückgabe und Ende der Mietzeit

5.1 Der Mietvertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Mietzeit. Setzt der Mieter bzw. die Mieterin den Gebrauch der Uhr nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert.

5.2 Ein Werktag nach Beendigung der Mietdauer ist der Mieter bzw. die Mieterin gehalten, den Mietartikel unverzüglich mittels unter 4.6 beschriebenem Paket an WATCHLOOKS zurückzusenden. Im Falle eines Verzugs fallen zusätzliche Mietkosten in doppelter Höhe des Tagessatzes der Mietkosten des gemieteten Objekts an. Ausserdem wird eine pauschale Bearbeitungsgebühr von CHF 200.- für die entsprechenden Umtriebe von WATCHLOOKS in Rechnung gestellt. 

5.3 Bei der Rückgabe des Gegenstandes wird eine Materialkontrolle durchgeführt. Vollständigkeit und Zustand des Gegenstandes und des Inventars/Zubehörs sind zu kontrollieren. WATCHLOOKS ist berechtigt, Fehlbestände festzustellen und den Zustand des Gegenstandes und seines Inventars/Zubehörs nach seinem pflichtgemäßen Ermessen verbindlich zu beurteilen.

5.4 Gibt der Mieter bzw. die Mieterin die Uhr - auch unverschuldet - zum Ablauf der vereinbarten Mietdauer nicht an WATCHLOOKS zurück, ist WATCHLOOKS zur Geltendmachung des verursachten Schadens berechtigt, insbesondere ist der Kaufpreis der Uhr gemäss Online-Shop durch den Mieter bzw. die Mieterin an WATCHLOOKS zu bezahlen.


6 - Pflichten des Mieters

6.1 Der Mieter bzw. die Mieterin verpflichtet sich, während der Mietdauer eintretende Schäden an dem Mietgegenstand WATCHLOOKS zu ersetzen, wenn diese schuldhaft verursacht sind. Dies gilt auch für Schäden, welche von Dritten verursacht/verschuldet werden, denen der Mieter den Gebrauch überlassen hat. WATCHLOOKS tritt schon hier parallele Schadensersatzansprüche gegen dritte Schädiger an den Mieter ab. WATCHLOOKS ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, diese Abtretung anzuzeigen; erhaltene Zahlungen des Mieters führen im geleisteten Umfang zur Rückabtretung.

6.2 Eine Untervermietung des Mietgegenstandes ist nicht gestattet.

6.3 Der Mieter bzw. die Mieterin hat die Pflicht, bei Beschädigungen, sowie bei Diebstahl, Verlust oder sonstigem Abhandenkommen der Uhr unverzüglich WATCHLOOKS zu informieren. Der Mieter bzw. die Mieterin haftet auch in jedem Falle eines Abhandenkommens des Mietgegenstandes.

6.4 Der Mieter bzw. die Mieterin haftet während der Mietdauer und auch im Falle einer Mietüberschreitung für jeden Verlust des Mietgegenstandes, einschließlich Teilen und Zubehör.

6.5 WATCHLOOKS setzt voraus, dass der Mieter bzw. die Mieterin sich mit einer entsprechenden Haftpflichtversicherung vor allfälligen höheren Kosten absichert.

6.6 Der Mieter bzw. die Mieterin verpflichtet sich, den Mietgegenstand sorgsam zu behandeln und vor Überbeanspruchung zu schützen. Es ist ihm bzw. ihr insbesondere untersagt, den Mietgegenstand für sportliche Aktivitäten einzusetzen (insbesondere im und unter Wasser; Uhren mit Lederarmband sind unbedingt von jeglicher Art von Flüssigkeiten fernzuhalten). Es ist ihm bzw. ihr ausserdem untersagt, die Uhr beim Bedienen von schweren Maschinen zu tragen. 

6.7 Kunden dürfen keine von WATCHLOOKS erstellten Dokumente oder Webpräsenzen modifizieren oder manipulieren.

6.8 Die auf der Webseite von WATCHLOOKS publizierten Inhalte dürfen ohne vorherige Zustimmung der Rechteinhaber weder kopiert oder verbreitet noch in sonstiger Weise genutzt oder vervielfältigt werden. Dies gilt auch für ein Kopieren im Wege von Suchmaschinentechnologien oder durch sonstige automatische Mechanismen.


7 - Schadensfall

7.1 Der Mieter bzw. die Mieterin ist verpflichtet, die Uhr unmittelbar nach Erhalt mit den zugestellten Bildern zu vergleichen. Sollte bei der Ankunft die Uhr beschädigt sein, dann sind sie als Mieter bzw. Mieterin verpflichtet, dies umgehend und am gleichen Tag uns zu melden, bevor Sie die Uhr tragen, da wir dies unserer Versicherung berichten müssen. Sie müssen uns die Uhr in diesem Fall unverzüglich zurückschicken. Sollte uns ein Fehler bei der Bestellung unterlaufen sein und sie haben versehentlich ein anderes Modell erhalten, dann können Sie die Uhr ebenfalls unverzüglich zurückschicken. Als Entschädigung für solche Unannehmlichkeiten würden wir Ihnen einen Gutschein in Aussicht stellen, hierbei ist es aber ausgeschlossen, WATCHLOOKS rechtlich zu belangen.

Geleistete Zahlungen werden in einem solchen Fall sofort zurückerstattet.

7.2 Mit der Übergabe des Gegenstandes geht die Gefahr auf den Mieter bzw. die Mieterin über.

7.3 Der Mieter bzw. die Mieterin haftet für allfällige Abweichungen zu den mit der Mietbestätigung per E-Mail gesandten Bildern (Dellen, Kratzer und sonstige Mängel). Anschliessende Abweichungen/Schäden, die nicht zeitgerecht und unmittelbar nach Erhalt gemäss 7.1 gemeldet wurden, können dem Mieter bzw. der Mieterin in Rechnung gestellt werden.


8 - Kündigung

8.1 WATCHLOOKS kann den Mietvertrag außerordentlich fristlos aus wichtigem Grund kündigen. Als wichtiger Grund gilt insbesondere:

  • - erhebliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Mieters bzw. der Mieterin,
  • - gegen den Mieter bzw. die Mieterin gerichtete Betreibungen,
  • - mangelnde Pflege der Uhr,
  • - unsachgemäßer und unrechtmäßiger Gebrauch und
  • - die Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Mietvertrages; z.B. wegen zu hoher Schadensquote oder sonstiger Missachtung der vertraglichen Pflichten.

8.2 Sofern zwischen WATCHLOOKS und dem Mieter bzw. die Mieterin mehrere laufende Mietverträge bestehen und der WATCHLOOKS zur außerordentlichen fristlosen Kündigung eines Mietvertrages aus wichtigem Grund berechtigt ist, kann WATCHLOOKS auch sonstige Mietverträge außerordentlich fristlos kündigen, falls die Aufrechterhaltung auch der weiteren Mietverträge nicht zumutbar ist. Dies ist insbesondere der Fall, falls der Mieter bzw. die Mieterin

  • - eine Uhr vorsätzlich beschädigt,
  • - der Mieter bzw. die Mieterin an der Uhr entstandenen Schaden schuldhaft verschweigt oder einen solchen zu verbergen versucht, WATCHLOOKS vorsätzlich oder grobfahrlässig einen Schaden zufügt,
  • - ein zur Vertragsbeendigung berechtigender Zahlungsverzug eingetreten ist, oder
  • - berechtigter Anlass besteht, insgesamt an der Solvenz des Mieters bzw. der Mieterin zu zweifeln.

8.3 Kündigt WATCHLOOKS einen Mietvertrag, ist der Mieter bzw. die Mieterin verpflichtet, die Uhr samt sämtlichem Zubehör unverzüglich an den Vermieter herauszugeben.


9 - Eigentumsvorbehalt und Kauf des Mietgegenstandes

9.1 Gemietete Waren bleiben immer im Eigentum der WATCHLOOKS.

9.2 Retourniert der Mieter bzw. die Mieterin die Ware trotz Mahnung nicht, ist er bzw. sie verpflichtet, den aufgelisteten Neupreis an WATCHLOOKS zu entrichten.

9.3 Der Kauf eines Mietgegenstandes ist nur möglich, wenn dies gesondert schriftlich zwischen dem Mieter bzw. der Mieterin und WATCHLOOKS vereinbart wurde.


10 - Gewährleistung

10.1 Es handelt sich um aufgearbeitete Gebrauchtware.

10.2 Als Verbraucher wird der Mieter bzw. die Mieterin gebeten, die Ware bei Lieferung umgehend auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel und Transportschäden zu überprüfen und Beanstandungen dem Anbieter und dem Spediteur schnellstmöglich mitzuteilen. 

10.3 Für Gangabweichungen im technisch bedingten, verkehrsüblichen Rahmen wird keine Gewährleistung übernommen. Dies ist ausdrücklich kein Mangel, sondern eine Produkteigenschaft insbesondere mechanischer Uhren.


11 - Unsere Haftung

11.1 WATCHLOOKS bemüht sich stets sicherzustellen, dass die Website den Nutzern ohne Unterbrechungen zur Verfügung steht. Dies kann jedoch nicht jederzeit gewährleistet werden. Der Zugriff auf die WATCHLOOKS Webseite kann ferner gelegentlich unterbrochen oder beschränkt sein, um Instandsetzungen, Wartungen oder die Einführung neuer Einrichtungen zu ermöglichen.

11.2 WATCHLOOKS haftet nicht für mangelnden wirtschaftlichen Erfolg, entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden.

11.3 Die Haftungsbeschränkungen gelten zugunsten der Mitarbeiter, Beauftragten und Erfüllungsgehilfen von WATCHLOOKS entsprechend.


12 - Unterhalt und Revision

12.1 WATCHLOOKS garantiert seinen Kunden und Kundinnen, regelmässig (gemäss Herstellerangaben) Revisionen an den Uhren durchzuführen. Sie beinhaltet folgende Leistungen:

  • - Einfache Politur des Gehäuses durch einen Fachmann
  • - Wasserdichtigkeitsprüfung nach DIN durch einen Uhrmacher
  • - Regulierung und Statuskontrolle der Uhr durch einen Uhrmacher

Die Ausführung dieser Leistungen kann dem Kunden bei Bedarf durch einen Statusbericht visualisiert werden. WATCHLOOKS übernimmt keine Haftung für die vom Uhrmacher durchgeführten Revisionen.

12.2 Der Mieter bzw. die Mieterin muss WATCHLOOKS ggf. funktionale Mängel unverzüglich mitteilen.


13 - Schlussbestimmungen

13.1 Auf Verträge zwischen WATCHLOOKS und dem Kunden bzw. der Kundin kommt das Recht der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Anwendung.

13.2 Die Vertragssprache ist Deutsch.

13.3 Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden bzw. der Kundin und WATCHLOOKS ist der Sitz des Vermieters.

13.4 Der Vertrag bleibt auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in seinen übrigen Teilen verbindlich.

13.5 Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden bzw. der Kundin werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn WATCHLOOKS ihrer Geltung nicht ausdrücklich widerspricht.

13.6 Gegen Ansprüche von WATCHLOOKS kann der Kunde bzw. die Kundin nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung unbestritten ist, ein rechtskräftiger Titel vorliegt oder die Gegenforderung in einem synallagmatischen Verhältnis zu dem jeweils betroffenen Anspruch steht.